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Landkreis Erding

Waffen; Anzeige einer unbrauchbar gemachten oder zerstörten Waffe

Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen oder vernichtet haben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
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