Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition
Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 12.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)