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Landkreis Erding

Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition

Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Rechtsbehelf
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