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Landkreis Erding

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen; Beantragung einer Beglaubigung

Sie können Ihre Unterschrift oder ein Handzeichen auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
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