Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen; Beantragung einer Beglaubigung
Sie können Ihre Unterschrift oder ein Handzeichen auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 29.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)