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Landkreis Erding

Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Beschreibung
Kosten

Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden.

Für die Beurkundung ist eine persönliche Anwesenheit erforderlich. Sie müssen einen Zeitbedarf von ca. 1 Stunde einplanen und vorab einen Termin vereinbaren. Die Beurkundung im Jugendamt ist kostenfrei.

Die folgenden Informationen beziehen sich auf deutsches Recht und sind nicht abschließend. Bei Internationaler Beteiligung oder besonderen Konstellationen (z.B. eingeschränkte Geschäftsfähigkeit, hör-, sprach- oder sehbehinderte Menschen) können sich abweichende Handlungsweisen ergeben. Der/die zuständige Urkundsbeamte/in informiert Sie gerne.

Wichtiger Hinweis:

Ihre Anprechpartner nach den Anfangsbuchstaben-Nachname des Kindes. Wenn das Kind noch nicht geboren ist nach dem Nachnamen der Mutter.

  • A-K: Irmgard Mayr (Mi., Fr. sowie Di. nach Vereinbarung)
  • L: Rüdiger Lindenau (ganztags)
  • M-N: Irmgard Mayr (Mi., Fr. sowie Di. nach Vereinbarung)
  • O-P: Rüdiger Lindenau (ganztags)
  • Q-R: Anne-Sophie Unger (ganztags)
  • S-T: Irmgard Mayr (Mi., Fr. sowie Di. nach Vereinbarung)
  • U-Z: Rüdiger Lindenau (ganztags)
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