Unterhaltsvorschuss; Beantragung
Sie können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn Sie alleinerziehend sind und der unterhaltspflichtige Elternteil für das Kind keinen, unregelmäßig oder zu wenig Unterhalt bezahlt.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 19.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)