Tiertransport ins Ausland; Anmeldung
Für einen Transport von Nutztieren oder Equiden sowie für das Reisen mit Equiden in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland ist eine Anmeldung beim örtlich zuständigen Veterinäramt erforderlich.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 15.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)