Tierseuchenprävention und -bekämpfung; Informationen zur Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
Bei der Prävention bzw. Bekämpfung von Tierseuchen sind die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) für viele Aufgaben originär zuständig.
Beschreibung
Freigabevermerk
Stand: 13.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)