Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung
Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.
Beschreibung
Freigabevermerk
Stand: 02.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)