Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein-verbindlich entschieden werden.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 24.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)