Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.
Beschreibung
Formulare
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Bearbeitungsdauer
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 25.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)