Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, wird Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.
Stand: 11.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)