Schulverwaltung; Verwaltung von Schulen durch Landratsämter und kreisfreie Städte
Landratsämter sind für die Verwaltung landkreiseigener Schulen, kreisfreie Städte für die Verwaltung von Schulen in der kreisfreien Stadt zuständig.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 04.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)