Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung
Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/dieser dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Stand: 13.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)