Schießstätte; Anzeige der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs
Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 07.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)