Naturschutzrechtliche Befreiung; Beantragung
Bestimmte Teile der Landschaft sind gesetzlich geschützt. Wenn von den Verboten abgewichen werden soll, benötigen Sie eine Befreiung, wenn keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 07.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)