Munitionserwerbsschein; Beantragung
Sie müssen einen Munitionserwerbsschein beantragen, wenn Sie Munition für eine Waffe erwerben oder besitzen möchten, die nicht in der Waffenbesitzkarte eingetragen ist.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 01.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)