Manöver; Anmeldung
Manöver der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 14.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)