Mahnung und Vollstreckung; Durchführung im Landkreis
Das Landratsamt ist für die rechtzeitige Mahnung und Beitreibung seiner offenen Forderungen gegenüber Dritten zuständig.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 30.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)