Kreistag; Informationen zum Vollzug von Beschlüssen
Die Landrätin/der Landrat führt den Vorsitz im Kreistag, im Kreisausschuss und in den weiteren Ausschüssen. Sie/Er vollzieht die gefassten Beschlüsse.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 12.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)