Kreisstraßen; Straßenbau
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.
Beschreibung
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Freigabevermerk
Stand: 17.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)