Kreisrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen
Die Landkreise haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die verbindlich gegenüber jedermann Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.
Stand: 09.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)