Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens
Mit den Wechselkennzeichen können unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zugelassen werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 16.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)