Kindertagespflege; Beantragung einer Pflegeerlaubnis
Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater tätig werden möchten, benötigen Sie bereits vor dem Tätigwerden und ab dem ersten Tageskind eine Pflegeerlaubnis.
Beschreibung
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 07.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)