Jugendhilfe in Strafverfahren; Inanspruchnahme
In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, unterstützt die Jugendhilfe in Strafverfahren bzw. Jugendgerichtshilfe.
Stand: 19.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)