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Landkreis Erding

Jugendhilfe in Strafverfahren; Inanspruchnahme

In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, unterstützt die Jugendhilfe in Strafverfahren bzw. Jugendgerichtshilfe.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
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