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Landkreis Erding

Immissionsschutz; Übermittlung von Informationen vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung

Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln.   

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
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