Immissionsschutz; Anzeige einer wesentlichen Änderung bei einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage
Wenn Sie eine wesentliche Änderung an einer Gleichstromanlage oder an einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Stand: 29.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (siehe BayernPortal)