Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme eines Krematoriums
Sie wollen eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde
anzeigen
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Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 20.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (siehe BayernPortal)