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Landkreis Erding

Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage

Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
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Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
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