Immissionsschutz; Anzeige der Inbetriebnahme einer Niederfrequenz- oder Gleichstromanlage
Wenn Sie eine Gleichstromanlage oder eine Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Stand: 20.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (siehe BayernPortal)