Gewerbe; Beantragung der Wiedergestattung
Wenn Ihnen die Gewerbeausübung untersagt wurde, können Sie die Wiedergestattung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 23.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)