Gesundheitsschädlinge; Meldung eines Befalls
Das Gesundheitsamt kann die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen anordnen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 06.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)