Gesundheitsberichterstattung; Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden beobachten die gesundheitlichen Verhältnisse von Menschen und berichten darüber.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 13.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)