Gemeinsame Sorge; Erklärung
Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.
Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 24.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)