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Landkreis Erding

Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme

Das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von genehmigungspflichtigen fliegenden Bauten muss angezeigt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
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