Fischereipachtvertrag; Hinterlegung und Prüfung
Durch den Fischereipachtvertrag wird das Recht zur Ausübung der Fischerei verpachtet.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 09.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)