Fischereiaufseher; Beantragung der Bestellung
Fischereiberechtigte, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften können die Bestellung einer Person als Fischereiaufseher beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 29.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)