Fischbesatz; Anordnung und Untersagung oder Beantragung der Genehmigung
Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Hegeziel, vor allem der Artenreichtum und die Gesundheit des Fischbestandes nicht beeinträchtigt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 09.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)