Feuerwehr- oder Helferführerschein; Beantragung der Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen
Ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, Rettungsdienste und anderer Katastrophenschutz-Einheiten mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B können eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erhalten.
Stand: 08.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)