Feuerwehr; Informationen über die Aufgaben der Landkreise
Die Landkreise beschaffen die überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen oder gewähren hierfür Zuschüsse.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 04.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)