Ersatzbaustoffe; Anzeige bei Einbau
Der Einbau besonderer mineralischer Ersatzbaustoffe bzw. der Einbau in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten muss angezeigt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 29.10.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)