Erbwaffen; Anzeige des Einbaus eines Blockiersystems
Wenn Sie Ihre geerbten Waffen blockieren lassen müssen, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 04.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)