Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen; Beantragung einer Erlaubnis
In Bayern dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur in zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden. Einrichtungen bedürfen daher einer Erlaubnis, sofern keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 21.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)