Eingang, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften; Beantragung einer Genehmigung
Wenn Sie Tiere, tierische Erzeugnisse oder Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, einführen oder durch Deutschland transportieren möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 31.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)