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Landkreis Erding

Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder

eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
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