Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften
Die "Brandschutzdienststelle" kann eigene Kräfte (oder Dienstleister) des Betreibers einer Versammlungsstätte als Brandsicherheitswache anerkennen.
Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 15.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)