Sprungziele
Landkreis Erding

Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Alle Leistungen