Bevölkerungsschutz; Informationen zur Zivil-Militärischen Zusammenarbeit
Der Begriff der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit beschreibt das in verschiedenen Bereichen stattfindende Zusammenwirken militärischer und ziviler Kräfte.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 09.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)