Betretenserlaubnis; Beantragung
Sie können eine Betretenserlaubnis beantragen. Diese bewirkt die zeitweilige Aussetzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 29.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)