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Landkreis Erding

Betäubungsmittelverkehr; Überwachung

Der Betäubungsmittelverkehr in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und verschiedenen anderen Einrichtungen wird von den Gesundheitsämtern überwacht.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Rechtsbehelf
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