Betäubungsmittel; Beantragung der Beglaubigung der Bescheinigung bei Mitnahme auf Auslandsreisen
Wenn Sie Ihnen verschriebene Betäubungsmittel auf eine Auslandreise mitnehmen möchten, benötigen Sie eine beglaubigte ärztliche Bescheinigung. Als Ärztin oder Arzt benötigen Sie für die Mitnahme Ihren Arztausweis und gegebenenfalls eine Genehmigung des Reiselandes.
Stand: 14.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)