Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 04.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)